AGB

Arbeits-, Liefer- und Geschäftsbedingungen der Firma Kernbohrungen Deyda Losten

Inhaber: Björn Deyda
Zum Trollhof 06
23996 Losten / Trollhof

Tel./Fax:  038 423 / 55 80 4
Funktelefon:  0177 /32 43 10 2
E-Mail:  info@kernbohrungen-deyda.de

Allgemeines

1. Alle unsere Angebote, Aufträge und oder sonstige Tätigkeiten erfolgen nur auf der Grundlage unserer folgenden Liefer- und Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, gleichgültig welchen Inhalts finden nur insoweit Anwendung, als sie nicht von unseren abweichen.

2. Das Einmessen der Bohrpunkte mit Angaben der Bohrdurchmesser erfolgen durch den Auftrageber. Für Schäden oder Folgeschäden die sich aus der Lage der Bohrpunkte oder dem Nichteinmessen ergeben, übernimmt der Auftraggeber die volle Verantwortung.­

3. Der für die Ausführung notwendige Strom sowie das Wasser ist vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos an der Arbeitsstelle zur Verfügung zu stellen. Etwaige Wartezeichen werden mit den aufgeführten Stundensätzen berechnet.

4.Ergibt sich nach Arbeitsbeginn, dass vorgefundene Verhältnisse nicht den Verhältnissen entsprechend, die dem Angebot zu Grunde lagen, oder Hilfsgerät und Hilfskräfte erfordern, ist der Auftragnehmer berechtigt Nachforderungen zu stellen oder vom Auftrag zurückzutreten.

5. Unsere Angebote sind freibleibend, es sei den, es wurde ausdrücklich Abweichendes vereinbart. Die von uns gemachten Angaben über Termine für die Fertigstellung eines Auftrags, ebenso wie Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Ähnliches sind nur Näherungswerte und daher unverbindlich.

6. Sofern Sondergenehmigungen für den Einsatz notwendig sind, so hat der Auftraggeber diese vorher einzuholen und die Kosten dafür zu tragen.

Haftung

1. Die Ausführung von Kernbohrungen und anderen Tätigkeiten erfolgt durch Fachkundliches Personal. Für eventuelle Schäden kann nur dann eine Haftung übernommen werden, wenn der Auftraggeber den Beweis dafür erbringt, dass Schäden auf Umstände beruhen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat. Eine Haftung beschränkt sich auf die in diesem Rahmen abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung. In keinem Fall kann eine Haftung für Wasserschäden übernommen werden, selbst dann nicht wenn Wassersicherungsarbeiten im Angebot übernommen wurden, ganz besonders gilt dies bei doppelten Wänden, Decken, oder Hohlkörpern in Wänden und Decken wie z. B. Leerrohre usw..

2. Ebenso wird keine Haftung übernommen für die Beschädigung von nicht sichtbaren Gegenständen in Wänden und Decken usw. wie z. B. Kabel, Rohrleitungen oder ähnliches.

3. Die Sicherung Freigebohrten Öffnungen z. B. Abdecken oder Absperren übernimmt der Auftraggeber, ebenso wie das Verfüllen von entstandenen Dübellöchern.
Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnung ist innerhalb 10 Tagen mit 2% Skonto oder 20 Tagen nach Rechnungsdatum netto zu bezahlen. Bei Umfangreicheren Arbeiten kann der Auftragnehmer je nach Leistungsstand eine Akontozahlung anfordern. Die Mehrwertsteuer wird auf unseren Rechnungen gesondert aufgeführt und berechnet. Bei Zahlungsverzug werden die üblichen Zinssätze der Kreditinstitute berechnet, mindestens jedoch von 2% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.

Gewährleistung

Eine Gewährleistung über die Dauer der Abnahme hinaus gebend und eine Sicherheitsleistung werden gem.. V 0 B , Teil A § 13 und 14, ausgeschlossen

Gerichtsstand Schwerin

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